Verehrte Kunden,

unsere Mietbedingungen sind nur eine Übersicht und helfen Ihnen im Umgang mit dem Fahrzeug innerhalb der Vermietung, bei Übergabe und Rücknahme.

Die Übergabe des Fahrzeuges, sowie die Rücknahme werden in einem Protokoll festgehalten, was sowohl vom Mieter, wie auch vom Vermieter unterschrieben wird. Eine Kopie des Protokolls erhält der Mieter.

Mietbedingungen  

Stand 01-2021

 

 

 

 Übergabe:

 

Das gemietete Fahrzeug nebst Fahrzeugpapieren und Schlüssel wird dem Mieter erst nach Bezahlung der vereinbarten Kaution, der  Mietzahlungen und der Servicepauschale übergeben. Ohne diese Zahlungen besteht keine Verpflichtung zur Übergabe.

Weiterhin ist keine Übergabe möglich, ohne gültige Fahrerlaubnis aller eingetragenen Fahrer, Impfausweis der mitgenommenen Tiere und Personaldokumente.

 

Übergabe des Fahrzeuges Kraftstoff - Öl:

 

Das Fahrzeug wird vom Vermieter mit gefülltem Kraftstofftank übergeben. Der Stand der Anzeige wird festgehalten (Übergabe-Rückgabeprotokoll). Der Mieter betankt das Fahrzeug nach Bedarf auf eigene Kosten während der Mietzeit und bringt es entsprechend wie bei der Übernahme festgehalten, zurück. Bringt der Mieter das Fahrzeug mit abweichend gefülltem Kraftstofftank zurück, wird der fehlende Treibstoff berechnet. Für diese zusätzliche Leistung kann der Vermieter die Bezahlung einer angemessenen Vergütung beanspruchen. Die Kosten für nachgefüllten Kraftstoff, Öl, Wischwasser, AdBlu muß der Mieter auf Nachweis zum Tagespreis incl. des Zeitaufwandes vergüten. 

 

Servicepauschale + Nutzgas:

 

Das Wohnmobil wird dem Mieter mit einer angeschlossenen Gasflasche und einer gefüllten 11Kg Flasche zur Verfügung gestellt. Leert der Mieter beide Gasflaschen, hat er eine zu ersetzen. Ein nach Rückgabe des Wohnmobils noch vorhandener Gasvorrat wird vom Vermieter nicht vergütet.

 

Endreinigung:

 

Der Mieter hat den Wagen so zurück zu geben wie er ihn erhalten hat. 

Wird der Wagen innen, ungenügend gereinigt zurück gebracht, berechnen wir eine Endreinigungspauschale (150,00€) bei normaler Verschmutzung.

 

Gleiches gilt für die Aussenreinigung.

Aussenreinigung nach Aufwand (150,00€).

 

Der Fäkalientank, Abwasserentsorgung und der Sanitärraum müssen gereinigt übergeben werden.

Reinigung durch den Vermieter kostet mindestens 160,00€ bei normaler Verschmutzung.

 

Innenraum Nutzung:

Rauchen ist in unseren Fahrzeugen verboten, Fisch und Krustentiere kochen oder braten ebenso.

Bei hartnäckigen Reinigungsfällen rechnen wir Pauschal 500,00€ oder nach Aufwand, mindestens aber 60,00€ je Stunde.

 

Rückgabe:

Wurde ein Termin für die Fahrzeugrückgabe bestimmt, endet das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt, eine Kündigung ist dazu nicht erforderlich. Wegen Einzelheiten zur Vertragskündigung und Stornierungen, wird der Mieter auf Ziffer 2 der AGB hingewiesen. Bitte bringen Sie das Fahrzeug wie vereinbart pünktlich zurück, da sonst eine korrekte Abnahme nicht gesichert ist. Sie sollten rund 2 Stunden bevor die Mietzeit endet, zur Rückgabe bereit sein. 

 

Kaution:

Die Parteien vereinbaren einvernehmlich, dass eine Kaution(Sicherheit) in Höhe von 1000,00€ zu leisten ist. Die Kaution ist zahlbar an den Vermieter per Überweisung vor Abholung des Fahrzeuges. Die Kaution wird zeitnah, nach einwandfreier Rückgabe des Wagens und Erstellung einer Abrechnung, wenn nötig, zurück erstattet. 

 

 

Hinweis auf die Selbstbeteiligung im Schadensfall (vgl. Abschnitt 7 der allgem. Mietbedingungen:

 

In der Fahrzeugvollversicherung (VK) besteht eine Selbstbeteiligung des Mieter in Höhe von 1500,00€ je Schadensfall.

In der Fahrzeugteilversicherung (TK) beträgt die SB des Mieters 1500,00€ je Schadensfall.

Der Mieter haftet pro Schaden, soweit er nicht von VK oder TK abgedeckt ist, mit 1500,00€ SB.

Dies wird auch auf Schäden durch Tiere angewendet, da diese nicht durch die Hundehaftpflicht-Versicherung abgedeckt sind.

 

Schäden im Inneren des Fahrzeuges sind von der VK und TK ausgeschlossen. Diese Schäden sind vollumfänglich vom Mieter zu ersetzen. Schadensreduzierung durch Versicherung möglich.

 

 

 

Die über Plattformen, wie Paul Camper, Campanda, Rent and Travel gebuchten Fahrzeuge unterliegen diesen Bedingungen, ohne die Vereinbarungen mit den o.a. Anbietern zu tangieren.