Wir danken der Firma Rent and Travel für die freundliche Unterstützung in dieser aufregenden Zeit.

 

Aktuelle Informationen: Wohnmobil mieten und Coronavirus

 

Der Coronavirus hat weite Teile Europas erreicht. Zu seiner Bekämpfung beziehungsweise Eindämmung ergreifen die verantwortlichen Instanzen alle erforderlichen Maßnahmen. Auch wir bei RENT AND TRAVEL unternehmen zusätzliche Schritte, um unseren Kunden entgegenzukommen und sicherzustellen, dass alle gesund und sicher bleiben.

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zu unseren Maßnahmen als Reaktion auf den Coronavirus und seine Folgen.

1. Wie kann ich mit RENT AND TRAVEL bezüglich einer bestehenden Buchung Kontakt aufnehmen?

2. Kann ich mein gebuchtes Wohnmobil umbuchen oder stornieren?

3. Sind Umbuchungsgebühren fällig?

4. Wie kann ich meine Buchung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben?

5. Wie soll ich mit meiner Buchung mit Abholtermin ab Juni 2020 umgehen? 

6. Gibt es ein gesetzliches Stornierungsrecht bei „Höherer Gewalt“?

7. Welche Gebiete sind gerade besonders betroffen und für die Einreise geschlossen?

8. Was mache ich, wenn ich für dieses Jahr noch ein Wohnmobil buchen möchte?

9. Übernimmt meine Reiserücktrittversicherung gegebenenfalls die Stornokosten?

 

1. Wie kann ich mit RENT AND TRAVEL bezüglich einer bestehenden Buchung Kontakt aufnehmen?

Unser Support-Team ist zwischen 10 und 17 Uhr für Sie erreichbar. Aufgrund der aktuellen Beeinträchtigungen durch das Coronavirus kommt es derzeit zu einem erhöhten Aufkommen von Kundenanfragen. Wir bitten Sie daher, Ihre Anfrage per Email an reservierung@rentandtravel.de zu senden und uns folgende Infos mitzuteilen, damit wir Ihre Frage so schnell wie möglich beantworten können:

Buchungsnummer

Kurze Beschreibung Ihres Anliegens

 

2. Kann ich mein gebuchtes Wohnmobil umbuchen oder stornieren?

Sollten Sie Ihre Buchung für April oder Mai 2020 umbuchen oder stornieren wollen, kontaktieren Sie uns bitte unter reservierung@rentandtravel.de. Um eine schnellstmögliche Bearbeitung gewährleisten zu können, bitten wir Sie um Angabe Ihrer Buchungsnummer. Wir helfen Ihnen gerne und versuchen, zusammen mit Ihrem Vermieter, eine für Sie passende Lösung zu finden und Sie nach Möglichkeit kostenfrei umzubuchen.

 

3. Sind Umbuchungskosten fällig?

Nein, aktuell berechnen die RENT AND TRAVEL Vermieter keine Umbuchungsgebühren, wenn Sie eine bestehende Buchung von April oder Mai 2020 auf einen späteren Termin verschieben möchten.

 

4. Wie kann ich meine Buchung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben?

Melden Sie sich bitte an die reservierung@rentandtravel.de und teilen Sie uns bitte Ihre Buchungsnummer und Ihren gewünschten, neuen Reisetermin mit. Wir prüfen die Verfügbarkeiten sowie Möglichkeiten und melden uns dann zeitnah bei Ihnen zurück.

 

5. Wie soll ich mit meiner Buchung mit Abholtermin ab Juni 2020 umgehen?

Aktuell ist eine Bewertung der Corona-Krise und den damit verbundenen Auswirkungen auf die nächsten Reisemonate kaum abzuschätzen. Vielleicht entspannt sich die Situation bis dahin und Sie können Ihren wohlverdienten Urlaub doch antreten. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir eine kulante Lösungsmöglichkeit finden.

Falls Sie allerdings Ihre Buchung mit Abholtermin ab Juni bereits jetzt stornieren möchten, werden zum aktuellen Zeitpunkt die normalen Stornogebühren laut unseren AGBs fällig.

 

6. Gibt es ein gesetzliches Stornierungsrecht bei „Höherer Gewalt“?

Bei der Vermietung von Wohnmobilen/-wagen befindet man sich juristisch im Mietrecht und nicht im Reiserecht. Die Regelungen des Reiserechts bezüglich Stornierungen greifen hier laut aktueller Rechtsprechung nicht. Grundsätzlich gilt, dass bei der Anmietung eines Wohnmobils eine kostenlose Stornierung bei „Höherer Gewalt“ – anders als bei Pauschalreisen (z.B. gemeinsame Buchung von Flug und Wohnmobil) – nicht in Betracht kommt.

Viele aktuelle Berichte in der Presse über „Stornierungsrechte bei Pauschalreisen“ sind auf Wohnmobilanbietungen daher nicht anwendbar. Uns ist es aber wichtig, dass wir unsere Kunden in dieser besonderen Situation unterstützen und bieten zusammen mit unseren Mietstationen kulante Lösungen für Buchungen mit Abholtermin April oder Mai 2020 an. 

 

7. Welche Gebiete sind gerade besonders betroffen und für die Einreise geschlossen?

Viele beliebte Wohnmobil-Reiseziele innerhalb der EU unterliegen mittlerweile individuellen Einreisebeschränkungen. Diese Einreisebeschränkungen und -voraussetzungen ändern sich momentan jedoch rasant. Auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes, des Gesundheitsministeriums sowie auf der Homepage des Robert-Koch-Institus finden Sie immer die aktuellsten Informationen über Ihr geplantes Reiseziel sowie Neuigkeiten zur Entwicklung der Corona-Krise.

Unter folgenden Links können Sie sich außerdem über die weitere Entwicklung einzelner Länder und Regionen informieren:

Deutschland: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/meseberg/leitlinien-zum-kampf-gegen-die-corona-epidemie-1730942 

Österreich: www.oeamtc.at/news/mobilitaetseinschraenkungen-massnahmen-rund-um-das-coronavirus-36997602

 

8. Was mache ich, wenn ich für dieses Jahr noch ein Wohnmobil buchen möchte?

Wenn Sie für die Zeit nach der Corona-Krise und der Aufhebung von Kontaktverboten und Reiseeinschränkungen ein Wohnmobil mieten bzw. buchen wollen, erhalten Sie auf alle Neubuchungen mit Terminen in 2020, die zwischen dem 1. April und 30. April 2020 gebucht werden, eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit bis 14 Tage vor Reiseantritt.

 

9. Übernimmt meine Reiserücktrittsversicherung gegebenenfalls die Stornokosten?

Eine Reiserücktrittsversicherung springt in der Regel nur ein, wenn Sie eine Reise wegen einer unvorhersehbaren Krankheit nicht antreten können. Stornieren Sie Ihren Urlaub aus Angst vor einer Krankheit, zahlt die Versicherung nicht. Die Angst vor einer eventuellen Ansteckung oder ein hohes Ansteckungsrisiko am Reiseziel stellen kein versichertes Ereignis dar.